Für eine Stunde ( volle 60 Minuten ) berechne ich Ihnen 70 Euro.

Als besonders gern angenommen haben sich Doppelstunden ( volle 120 Minuten ) erwiesen.

Dafür berechne ich Ihnen 100 Euro.

 

Unter besonderen Umständen können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden. Zum Beispiel bei mehreren Sitzungen pro Woche oder in besonderen Notlagen.

 

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten regelmäßig nicht.

Bei unzumutbar langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind - allerdings nach meinen bisherigen Erfahrungen nur sehr theoretisch! - angeblich Ausnahmen möglich.

 

Einzelheiten dazu hier.

 

Von einigen privaten Krankenversicherungen können Sie in seltenen Fällen die Kosten erstattet bekommen.

Die Debeka übernimmt beispielweise nach meinen Erfahrungen den größten Teil.

Wenn Sie selbst zahlen, können Sie die Rechnungen aber im Nachhinein in der Steuererklärung als "Sonderausgabe" geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat bestätigt (Az: 3 K 2845/02 E), dass dies auch für die psychotherapeutische Behandlung bei Privattherapeuten gilt.

 

Einzelheiten dazu hier.

 

Die Kosten für berufsbezogenes Coaching sind für Gewerbetreibende und Freiberufler normale Betriebsausgaben. Betriebliche Ausgaben können voll von der Steuer abgesetzt werden. Angestellte haben die Möglichkeit, diese in der Anlage N zur Einkommensteuersteuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.