Sie sind Psychotherapeutin / Psychotherapeut  ( TP ) mit Kassenzulassung?

Kinder- und Jugendpsychotherapeutin ( TP )?

 

Der fällige Bericht für das Gutachterverfahren muss ja auch noch geschrieben werden…

Dabei war die Woche wieder so voll…

 

Kennen Sie das?

 

Klar: Da gibt es ja diese diversen „Schreibbüros“…
Individueller - besser für Ihren eigenen Klärungsprozess
auch - wird unsere Zusammenarbeit.
Sie können die Arbeit abgeben, die
Sorge darum loslassen.

 

Wir können einen Termin machen. Bei Ihnen in der Praxis, wenn Sie in der Nähe sind. Oder auch am Telefon. Egal von wo. Mit Arbeit über das Telefon habe ich inzwischen viele gute Erfahrungen. Auch unverbindlich, zum Kennenlernen.

 

Wenn Sie eine Stunde im Terminkalender für die Supervision vereinbart haben, fällt es schon viel leichter, als wenn Sie allein „irgendwie das ganze Wochenende“ Zeit dafür haben – und dann „doch nicht angefangen“ haben.

Machen Sie einen Termin, hinterher haben Sie eine Sorge weniger.

Versprochen.

 

195 Euro (Rechnungsbetrag).

Finden Sie das teuer?

 

Ja, verglichen mit anderen Angeboten ist das teuer. Sie haben recht.

Nur: Bei anderen müssen Sie erst lange Formulare ausfüllen oder zusätzlich die Patienten ausfüllen lassen. Bei dem Aufwand können Sie auch gleich einsam ans Werk gehen, finde ich.

 

Gerade die Psychodynamik, der "AWUK"  ist für viele ein rotes Tuch. Im Gespräch ergibt sich viel! Es tut übrigens gut, auch mal über die „biographischen Angaben“ oder den "psychischen Befund" sprechen zu dürfen!

Vier Augen sehen mehr als zwei – auch bei der Diagnostik!

 

Ich habe mehr als acht Jahre Erfahrung mit allen Arten von Anträgen an die Krankenkasse: von „Umwandlung“, "Beihilfe", über „Fortführung“ und „Ergänzungsbericht“ mehr als 300 Anträge begleitet, nur eine Ablehnung durch den Gutachter bekommen (im „Widerspruchsverfahren“ mit ausführlicher Stellungnahme an den Obergutachter aber geheilt und das ist viele Jahre her...)

 

Haben Sie schon lange, vielleicht schon seit Jahren keine Anträge mehr geschrieben und leiden darunter? Glauben Sie gar, damit stünden Sie allein da?

 

Keineswegs. Ich kann Ihnen versichern, dies ist unter Ihren Kollegen, die sich an mich wenden sogar enorm oft der Fall!

 

 

Melden Sie sich doch mal. Ich freue mich auf Sie.

 

Selbstverständlich bekommen Sie eine Rechnung, die Sie von der Steuer absetzen können.

Der Erstattungsbetrag von 64,39 € durch die Krankenkasse reduziert den Rechnungsbetrag von 195 € schon auf 130,61€. Als Betriebsausgabe kann dieser Preis dann noch steuerlich voll geltend gemacht werden. Bei einem für Psychotherapeuten üblichen Steuersatz von 39% ergibt sich so eine erneute Reduzierung um 50,94 €. Zieht man von den 130,61 € also diese 50,94 € ab, ergeben sich tatsächliche Kosten von 79.76 € für die angenehme Supervision und dazu nicht zuletzt den Bericht.